Kontaktzeiten: Montag bis Donnerstag 7:00-16:00 Uhr und Freitag 7:00-13:45 Uhr
03395 7644-0
Kinder- und Jugendheim
Kinder- und Jugendeinrichtung "Falkennest"
Hausanschrift
Kinder- und Jugendeinrichtung „Falkennest“
Zur Hainholzmühle 27 a
16928 Pritzwalk
Postanschrift
Bildungsgesellschaft mbH Pritzwalk
Gemeinnützige Gesellschaft
An der Promenade 5
16928 Pritzwalk
Kontakt:
Herr Timm
Telefon: 03395 4017655
E-Mail:
Angebote
Wohngruppe mit individuellem zusätzlichen Betreuungsbedarf
Zielgruppe:
Kinder / Jugendliche mit starken Auffälligkeiten, aggressivem oder gewalttätigem Verhalten
sowie Schulverweigerungstendenzen im Alter von 8 bis 17 Jahren, in Ausnahmefällen ab 5 Jahren.
Rechtl. Grundlagen:
§ 27 in Verbindung mit § 34, § 35, § 35a, § 36, § 41 und § 41a SGB VIII
Kapazität: 8 Plätze
Betreutes Einzelwohnen / Verselbstständigungsgruppe
Zielgruppe:
Aufgenommen und betreut werden junge Menschen ab 16 Jahren oder/ und junge Volljährige.
die aus einer anderen Gruppe oder stationären Einrichtung kommen und einen sanften, pädagogisch begleiteten Übergang in ein selbstständiges Leben benötigen,
bei denen familiäre Konflikte im Elternhaus einen Verbleib dort erschweren oder unmöglich machen oder
die in einer eigenen Wohnung nicht in ausreichendem Maße eigenverantwortlich ihren Lebensalltag in Form von Schule, Ausbildung, sozialen Kontakten, etc. gestalten können.
Rechtl. Grundlagen:
§ 27 in Verbindung mit § 34, § 36, § 41 und § 41a SGB VIII
Kapazität: 2 Plätze
Inobhutnahme
Zielgruppe:
Aufgenommen werden Kinder/ Jugendliche von 4 - 17 Jahren, die sich in einer Krisensituation befinden.
Rechtl. Grundlagen:
§ 42 SGB VIII Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
Kapazität: 1 Platz
Sozialpädagogisch betreute Jugendwohngruppe
Zielgruppe:
Aufgenommen werden junge Menschen ab 14 Jahren oder / und junge Volljährige
die aus einer anderen Gruppe unserer stationären Einrichtung kommen und einen sanften, pädagogisch begleiteten Übergang in ein selbständiges Leben benötigen,
bei denen familiäre Konflikte im Elternhaus einen Verbleib dort erschweren oder unmöglich machen,
die in einer eigenen Wohnung nicht in ausreichendem Maße eigenverantwortlich ihren Lebensalltagin Form von Schule, Ausbildung, soziale Kontakte, etc. gestalten können, oder
unbegleitete minderjährige ausländische junge Menschen.
Rechtl. Grundlagen:
§ 27 in Verbindung mit § 34, § 36, § 41 und § 41a SGB VIII
Kapazität:
Gruppe 1 : 8 Plätze
Gruppe 2 : 8 Plätze